Wer hat nicht schon einmal das offene WLAN seines Nachbars ausgenutzt, weil die eigene Verbindung entweder gerade tot war, die Bestellung im Bürokratiesumpf von T-Offline oder der roten Warteschleife von Alice verschwunden ist, oder man schlicht und ergreifend irgendwo zu Besuch war, und es sich eben gerade angeboten hat. Richtig. Fast jeder mit einem Laptop wird das gemacht haben, manchmal vielleicht sogar ganz unfreiwillig, wenn der Rechner denn so konfiguriert ist. Das kann inzwischen jedoch teuer werden, denn das Amtsgericht Wuppertal hat diesen Fall zur Straftat erklärt, da diese Art der Nutzung eines offenen Zugangs ein strafbares Abhören von Nachrichten sowie einen Verstoß gegen die Strafvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes darstellt. Man müsste meiner Meinung nach eher den Betreiber anklagen weil er zu unfähig ist ein einfaches WEP Password einzurichten. Das kann man zwar auch in wenigen Minuten knacken, dürfte aber 99% aller Hijacker außen vor lassen. Ihr Noobs.
(sehr lustig finde ich, dass auf der Seite von heise direkt neben dem Artikel eine Anleitung zum Bau einer WLAN-Antenne steht)