Gut zu wissen…

Ein Auszug aus den Beförderungsbedingungen von British Airways:

Auf bestimmten Flügen befördern wir keine Schusswaffen und Munition. Auf Flügen, auf welchen wir Schusswaffen und Munition befördern sind wir berechtigt, eine Abfertigungsgebühr für die Entgegennahme von Schusswaffen und Munition zu erheben oder wir sind berechtigt, Schusswaffen und Munition von Ihrer Freigepäckgrenze auszuschließen. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, einen Zuschlag für Übergepäck zu bezahlen.

Das klingt fair. Der erste Satz ist toll, weil er eigentlich impliziert dass nur auf bestimmten Flügen keine Waffen befördert werden, normalerweise aber schon.

Der Eintrag ist zudem noch für eine Information gut: Ich werde Mitte August ein paar Tage nach London fliegen. Man kann man mich dann u.a. am Freitag, den 19.8 hier antreffen. Alles Business, natürlich.

2 Comments

  1. ned nederlander

    Ha, der Eike hat eine Kohle! ‚Ein paar Tage London‘ bedeutet so viel wie: ich mache meine Lebensversicherung für einen Wochenendtrip platt!!! Aber Fabric ist natürlich Burner. Und auf die anstehenden CDs von Diplo und Villalobos freuen wir uns natürlich auch wie Bolle. Die 13 von M.Mayer ist ja im Endeffekt so mit die beste Mix-CD, die ich je gehört habe!

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