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thelastbeat.com. Sympathy for Disruption. Elektronische Musik, Netzkultur und Anti-Establishment, portioniert serviert im Blogformat, pikant gespickt mit ausgewählten Interviews, Features und Reviews, und abgeschmeckt mit einer Brise Netaudio, unkontrolliert gebraut seit 2005.
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IFPI/Schweiz drehen durch

Die IFPI hat einen Vertrag bezüglich der “Vervielfältigung von Tonaufnahmen zum Zwecke der Ausübung einer DJ-Tätigkeit” aufgesetzt, und diesen an den Großteil der DJs in der Schweiz geschickt, mit der Bedingung ihn bis zum 19.2.2007 zu unterschreiben. Die IFPI vertritt laut eigener Aussage “einen Grossteil der Tonträgerproduzenten in der Schweiz“. Digitale Allmend hat eine Kopie des Vertrages erhalten, der u.a. folgende haarsträubende Punkte enthält:

# Wenn der DJ Hörproben eines Sets zwecks Promotion auf seine Website stellt, ist die Spieldauer eines jeden Ausschnitts auf eine Dauer von 60 Sekunden limitiert.

# Jede Tonaufnahme darf nur einmal je “Anklicken” wahrnehmbar sein. Eine Wiederhohlung der jeweiligen Ausschnitte oder die Verwendung als Hintergrundmusik der Website ist nicht gestattet.

# Der DJ gewährt IFPI vollumfänglich Einblick in alle bezüglich Internet-Nutzung verfügbaren statistischen Daten (z.B. log-files).

# Das Speichern (”Hosting”) [..] ist ausschliesslich auf einem Server mit Standort in der Schweiz gestattet.

# Der DJ darf ausschliesslich Tonaufnahmen zur Vervielfältigung verwenden, die nicht aus [..] Online-Tauschbörsen stammen.

# Tonaufnahmen, die mit einem Kopierschutz- oder einer sonstigen Schutzvorrichtung versehen sind, der ihre Vervielfältigung verhindert, dürfen nicht kopiert werden.

Abgesehen von den Einschränkungen kostet das digitale Auflegen generell 500 Sfr (308€), bzw. 2000 Sfr (1233€) bei mehr als 12x pro Jahr. Ja meine Güte, zuviel Schokolade gegessen? Und gelten diese Bedingungen nur für DJs, die in der Schweiz leben, oder auch für DJs die in der Schweiz ein Booking haben?

[via De:bug]


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